House rules
Hausordnung für das Gästehaus Trebnitz
Diese Hausordnung soll dazu beitragen, dass sich alle Gäste während ihres Aufenthalts wohlfühlen. Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander sowie mit dem Haus und seiner Ausstattung ist dafür die beste Grundlage.
1. Ruhezeiten Bitte vermeiden Sie unnötigen Lärm in den Wohnungen, im Haus sowie auf dem gesamten Grundstück.
Besondere Rücksicht nehmen Sie bitte während der Ruhezeiten:
• 13:00 bis 15:00 Uhr
• 22:00 bis 6:00 Uhr
Während dieser Zeiten ist das Spielen von Musikinstrumenten nicht gestattet.
2. Kinder Kinder sind bei uns herzlich willkommen. Bitte nehmen Sie auf ihre Spielbedürfnisse Rücksicht. Aus Sicherheitsgründen dürfen Hausflure und Kellerräume jedoch nicht als Spielbereiche genutzt werden. Für Ballspiele eignet sich die große Wiesenfläche vor dem Schloss.
3. Sicherheit Bitte halten Sie die Hauseingangstür zwischen 22:00 und 6:00 Uhr geschlossen. Der Hausflur dient als Flucht- und Rettungsweg und muss jederzeit freigehalten werden. Stellen Sie dort bitte keine Gegenstände ab – auch nicht vorübergehend. In der kalten Jahreszeit sollten die Fenster im Treppenhaus und Keller geschlossen bleiben. Sollten Sie Mängel oder Schäden, insbesondere an Gas- oder Wasserleitungen, feststellen oder vermuten, informieren Sie bitte umgehend den Vermieter.
4. Müllentsorgung und Lüften Bitte entsorgen Sie Ihren Hausmüll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern. Diese befinden sich im Schuppen mit der kleinen Betonrampe zwischen Gästehaus und Museum. Wir bitten Sie, den Müll sorgfältig zu trennen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Lüften Sie die Wohnung regelmäßig und ausreichend – auch während der kalten Jahreszeit. Vermeiden Sie dabei dauerhaft gekippte Fenster. Zum Treppenhaus hin dürfen die Wohnungen nicht gelüftet werden.
5. Ausstattung der Wohnungen Die Gästewohnungen sind vollständig ausgestattet. Bitte behandeln Sie Möbel, Inventar und technische Geräte sorgfältig. Sollten Sie etwas vermissen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Anregungen.
6. Außenanlagen und Parken Sie sind Gast in einem denkmalgeschützten Gebäudeensemble. Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Ehrenhof sowie auf den Grünflächen ist – auch kurzfristig – nicht gestattet. Die Grünfläche mit dem Außensitzplatz hinter dem Gästehaus steht Ihnen gern zur Mitbenutzung zur Verfügung.
7. Haustiere und Rauchen Haustiere sind in den Gästewohnungen leider nicht erlaubt. Das Rauchen ist in allen Wohnungen untersagt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste und halten Sie sich an dieses Rauchverbot.
8. Brandschutz Alle Wohnungen sind zu Ihrer Sicherheit mit Rauchmeldern ausgestattet. Bitte schalten Sie beim Kochen den Dunstabzug ein. Beachten Sie, dass auch Zigarettenrauch einen Rauchmelder auslösen kann. Die Kosten für einen fahrlässig verursachten Feuerwehreinsatz oder Fehlalarm müssen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
9. Kaminöfen Die Kaminöfen in den Wohnungen Nr. 1 und Nr. 3 dürfen nur nach einer Einweisung durch den Vermieter genutzt werden. Bitte nehmen Sie die Öfen erst nach erfolgter Einweisung in Betrieb.
10. Fahrzeuge und Fahrräder Motorisierte Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen, befestigten Parkflächen (Archiv/Museum) abgestellt werden. Fahrräder können im dafür vorgesehenen abschließbaren Schuppen untergebracht werden.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.
Bei Fragen oder Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Schloss Trebnitz Bildungs- und Begegnungszentrum e. V. jederzeit gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Zeit im Gästehaus Trebnitz.
